Gutachten

Sie haben eine Anlage und möchten gerne eine Begutachtung über den Bauzustand, die Funktionsweise oder Verbesserungsvorschläge?
Sie haben die behördliche Verpflichtung in regelmäßigen Abständen die Funktionsweise zu überprüfen?
Sie kennen die zu erfüllenden Auflagen nicht genau?

Speziell bei Abwasserreinigungsanlagen haben Sie als Betreiber die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verpflichtung, im Rahmen einer Fremdüberwachung die Funktionsweise überprüfen zu lassen.

Bei der Bereitstellung von Trinkwasser müssen sie die Qualität des Wassers als Lebensmittel gewährleisten. Das erfordert die Veranlassung einer periodischen Trinkwasserüberprüfung.

Nutzen Sie meine Erfahrung und meine Kontakte zu den Behördenvertretern für Ihr Problem. Gerne erledige ich für Sie bei einem Lokalaugenschein mit Funktionskontrolle der jeweiligen Anlagenteile, die Probenentnahme mit der weitere Analytik in einem geeigneten Labor und die Darstellung der Ergebnisse in einem gut lesbaren und mit Bildern ausführlich dokumentierten Bericht.

Auf Grund meiner Flexibilität stellen häufig ungünstige Ortsbedingungen und schwierige Erreichbarkeiten von Anlagen für mich kein Problem dar.

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24.04.2005